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   BFH, 02.01.2006 - XI B 53/04   

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https://dejure.org/2006,8409
BFH, 02.01.2006 - XI B 53/04 (https://dejure.org/2006,8409)
BFH, Entscheidung vom 02.01.2006 - XI B 53/04 (https://dejure.org/2006,8409)
BFH, Entscheidung vom 02. Januar 2006 - XI B 53/04 (https://dejure.org/2006,8409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 119 Nr. 6; ; EStG 1997 § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5 § 119 Nr. 6
    NZB: fehlende Urteilsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Kein absoluter Revisionsgrund bei erkennbarer Rechtsauffassung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.02.1996 - X B 151/95

    Vorliegen hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse

    Auszug aus BFH, 02.01.2006 - XI B 53/04
    Dies wird insbesondere deutlich durch die Verweisung des FG auf den BFH-Beschluss vom 28. Februar 1996 X B 151/95 (BFH/NV 1996, 671).

    Der BFH hat nämlich in dem auch von den Klägern zitierten Beschluss in BFH/NV 1996, 671 dargelegt, dass das Beschäftigungsverhältnis zwischen den Steuerpflichtigen persönlich und der Haushaltshilfe bestehen muss.

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 02.01.2006 - XI B 53/04
    Nach dem beschriebenen Sinn und Zweck einer Urteilsbegründung kann deshalb im Streitfall nicht von einem wesentlichen Verfahrensmangel im Sinn der Vorschriften der §§ 119 Nr. 6, 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO ausgegangen werden; denn den Klägern ist trotz lückenhafter Begründung des finanzgerichtlichen Urteils nicht die Möglichkeit entzogen, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99

    Verfahrensmangel; in wesentlichen Teilen nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 02.01.2006 - XI B 53/04
    Der Sinn des in § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO angeordneten Begründungszwangs liegt darin, den Prozessbeteiligten die Kenntnis darüber zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.1994 - VIII R 50/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligten Kauf (§ 20 EStG )

    Auszug aus BFH, 02.01.2006 - XI B 53/04
    Die Rüge einer zu kurzen, lücken- oder fehlerhaften Begründung berechtigt hingegen nicht zu einer Zulassung einer Revision (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1994 VIII R 50/93, BFH/NV 1994, 646, m.w.N.).
  • FG Hessen, 25.08.1999 - 3 V 1086/99

    Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis: Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 02.01.2006 - XI B 53/04
    Entgegen der Auffassung der Kläger weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Beschluss des Hessischen FG vom 25. August 1999 3 V 1086/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 254) ab.
  • BFH, 09.02.2012 - V R 40/10

    Vorsteuerabzug einer Holding - Fehlen von Entscheidungsgründen

    Eine Entscheidung ist i.S. von § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn diese ganz oder zu einem wesentlichen Teil fehlen oder wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Verteidigungsmittel übergangen hat (BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792, und vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Das reicht für die Annahme, das Urteil des FG sei nicht mit Gründen versehen, nicht aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792, unter 1., Rz 6; vom 19. November 2013 IX B 79/13, BFH/NV 2014, 371, Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2008 - IV R 69/05

    Übertragungsstichtag nach dem UmwStG 1995 - keine Kürzung des Übernahmegewinns um

    Eine Entscheidung ist i.S. von § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn diese ganz oder zu einem wesentlichen Teil fehlen sowie wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Verteidigungsmittel übergangen hat (BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792, und vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Die Rüge einer zu kurzen, lücken- oder fehlerhaften Begründung berechtigt nicht zu einer Zulassung der Revision (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792, unter 1., Rz 5; vom 19. September 2007 III B 59/06, BFH/NV 2007, 2245, unter II.4., Rz 14; vom 21. Oktober 2015 X B 116/15, BFH/NV 2016, 216, Rz 4).
  • BFH, 10.08.2007 - V B 196/06

    NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Der Sinn des in § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO angeordneten Begründungszwangs liegt darin, den Prozessbeteiligten die Kenntnis darüber zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792; vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2007 - VIII B 205/06

    Zinsfestsetzung; Festsetzungsfrist

    Der Sinn des in § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO angeordneten Begründungszwangs liegt darin, den Prozessbeteiligten die Kenntnis darüber zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792, m.w.N.).
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